Der Einsatz einer Transfergesellschaft ist für alle Beteiligten eine erprobte Lösung, weil
die Einbeziehung der finanziellen Absicherung sowie der weiteren beruflichen Perspektiven der Arbeitnehmer in die Planung möglich wird,
die Aufstockung des vom Unternehmen bereitgestellten Budgets durch öffentliche Mittel Bestandteil des Nachteilsausgleiches wird,
die Vermeidung von Arbeitslosigkeit durch den Übergang in eine Transfergesellschaft erst einmal gewährleistet ist,
bei Berücksichtigung der Kündigungsfristen die Entwicklung einer kostenneutralen aber auch erweiterungsfähigen Transferlösung möglich ist,
die Möglichkeit, die ausscheidenden Kollegen auch während der Transferzeit zu vertreten (Übergangsmandat) wichtig ist,
die Mitwirkung bei der Vermittlung der Kollegen in neue Arbeitsverhältnisse ein gute Ergänzung ist,
die Verbesserung des Betriebsklimas unter den verbliebenen Kollegen eintritt, weil die vom Personalabbau betroffenen Kollegen nicht allein gelassen worden sind.