Verlässliche Vertretung der Arbeitnehmer
Der Einsatz einer Transfergesellschaft ist für alle Beteiligten eine erprobte Lösung, weil
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die Einbeziehung der finanziellen Absicherung sowie der weiteren beruflichen Perspektiven der Arbeitnehmer in die Planung möglich wird,
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die Aufstockung des vom Unternehmen bereitgestellten Budgets durch öffentliche Mittel Bestandteil des Nachteilsausgleiches wird,
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die Vermeidung von Arbeitslosigkeit durch den Übergang in eine Transfergesellschaft erst einmal gewährleistet ist,
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bei Berücksichtigung der Kündigungsfristen die Entwicklung einer kostenneutralen aber auch erweiterungsfähigen Transferlösung möglich ist,
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die Möglichkeit, die ausscheidenden Kollegen auch während der Transferzeit zu vertreten (Übergangsmandat) wichtig ist,
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die Mitwirkung bei der Vermittlung der Kollegen in neue Arbeitsverhältnisse ein gute Ergänzung ist,
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die Verbesserung des Betriebsklimas unter den verbliebenen Kollegen eintritt, weil die vom Personalabbau betroffenen Kollegen nicht allein gelassen worden sind.