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Mitarbeiter intelligent und furios vertreten

Bei Krisen im Unternehmen steht der Betriebsrat vor dem Entscheidungsdilemma, Entlassungen von Mitarbeitern zustimmen zu „müssen“, die ihn selbst gewählt haben. Verfahren wie die Sozialauswahl schützen zwar vor der direkten Entscheidung zu einer Person, sind aber nur hilfsweise geschaffenes Recht zur Versachlichung einer persönlichen Entscheidung, die unter Umständen Arbeitslosigkeit entstehen lässt. Transfergesellschaften bieten die einzige Lösung, unumgängliche Personalfreisetzungen so zu gestalten, dass befristet bis zu 12 Monaten Arbeitslosigkeit mit guter Aussicht auf neue Arbeit darüber hinaus verhindert werden kann. In dieser Situation sind Sie als Betriebsrat gefragt, mit dem Arbeitgeber, den Arbeitnehmern und oft auch dem Insolvenzverwalter zu verhandeln. Neben der finanziellen Absicherung benötigen Arbeitnehmer auch persönliche Unterstützung  bei der Suche nach einer neuen beruflichen Perspektiven. Beides kann nur eine Transfergesellschaft bieten.