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Verfahren ausgewogen aussteuern

In Insolvenzverfahren werden die Regelungen zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer durch die Insolvenzordnung gebrochen. Die Folgen sind kollektivrechtliche Auswirkungen auf die erworbenen Anwartschaften infolge der Betriebszugehörigkeit, weil die Insolvenz eine Zwangsverwaltung aus zwingenden Gründen ist. Dies geschieht vorrangig unter dem Gesichtspunkt der Gläubigerbefriedigung im Zusammenhang mit einer eventuellen Sanierung. Dabei kann die Einbeziehung einer Transfergesellschaft entscheidende Vorteile erbringen.

Diese sind

Der Einsatz einer Transfergesellschaft ist deshalb verbreitet.