fqg Transfer Gesellschaft mbH (Verwaltung)
Volker Podzimek
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Krise bewältigen mit Transfergesellschaft

Transfergesellschaften: Das Unternehmen retten und tragische Entscheidungen mildern

  • Personal abbauen, um Arbeitsplätze zu retten
  • Soziale Nachteile mildern und neue Aussichten entwickeln
  • Kosten nützlich und überschaubar einplanen
  • Outplacement vom Profi gestalten lassen
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Rechtlich abgesicherter Arbeitnehmer und klar definierte Kosten für Unternehmer

Die Transfergesellschaft ist das komplexeste und effektivste Instrument zur sozialverträglichen und einvernehmlichen Personalreduzierung. Grundlegender Bestandteil ist der freiwillige Übertritt der von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeiter in einen befristeten Arbeitsvertrag mit der Transfergesellschaft. Die Mitarbeiter werden nicht arbeitslos, sondern werden durch die Transfergesellschaft "aufgefangen". Der Übergang wird durch einen dreiseitigen Vertrag bewirkt. Er ist rechtlich abgesichert. Das ist für den Mitarbeiter in dieser Situation von hohem Wert.

Als Äquivalent erhält der Unternehmer mit dem Dienstleistungsvertrag eine klar definierte Kostenzusage als Bestandteil des Vertrages. Nur der freiwillige Übertritt der betroffenen Mitarbeiter in die Transfergesellschaft macht diese Kostenzusage möglich. Dieses Verfahren ist die einzige Methode, diesen überschaubaren Zustand herzustellen. Dies ist für das Unternehmen von großem Wert.De facto sind die Mitarbeiter nicht arbeitslos, sondern werden durch die Transfergesellschaft „aufgefangen“. Der Übergang wird durch einen dreiseitigen Vertrag bewirkt.

Folgende Kostenarten sind durch das Unternehmen zu tragen.
Pflichterstattungen:
  • Kosten für das Profiling (notwendige Vorschaltmaßnahme gem. § 111 SGB III)einschließlich der Förderung durch die Arbeitsagentur in Höhe von maximal 50% der Kosten gem. § 110 SGB III
  • Remanenzkosten für die Erzielung des Transferkurzarbeitergeldes
  • Bildungskosten
  • Honorare der Transfergesellschaft
Fakultative Erstattungen
  • Zuschüsse zum Transferkurzarbeitergeld als freiwillige Leistung
  • Einmalzahlungen bei Eintritt in die Transfergesellschaft
  • besondere Vereinbahrungen lt. Sozialplan oder Betriebsvereinbahrung
Wir kalkulieren diese Kosten mit Ihnen und dem Betriebsrat in einem Workshop. 
Wir übernehmen für Sie gesamte Erstellung der Anträge und Abrechnungen. 
Wir begleiten bei Wunsch jeden notwendigen Termin bei der Arbeitsagentur. 
Wir garantieren ein reibungsarmes bzw. reibunsloses Verfahren.
Wir sichern in jeder Phase Transparenz.

 

 
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