Die Transfergesellschaft ist das komplexeste und effektivste Instrument zur sozialverträglichen und einvernehmlichen Personalreduzierung. Grundlegender Bestandteil ist der freiwillige Übertritt der von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeiter in einen befristeten Arbeitsvertrag mit der Transfergesellschaft. Die Mitarbeiter werden nicht arbeitslos, sondern werden durch die Transfergesellschaft "aufgefangen". Der Übergang wird durch einen dreiseitigen Vertrag bewirkt. Er ist rechtlich abgesichert. Das ist für den Mitarbeiter in dieser Situation von hohem Wert.
Als Äquivalent erhält der Unternehmer mit dem Dienstleistungsvertrag eine klar definierte Kostenzusage als Bestandteil des Vertrages. Nur der freiwillige Übertritt der betroffenen Mitarbeiter in die Transfergesellschaft macht diese Kostenzusage möglich. Dieses Verfahren ist die einzige Methode, diesen überschaubaren Zustand herzustellen. Dies ist für das Unternehmen von großem Wert.De facto sind die Mitarbeiter nicht arbeitslos, sondern werden durch die Transfergesellschaft „aufgefangen“. Der Übergang wird durch einen dreiseitigen Vertrag bewirkt.